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Erneuerbare Energien

Umweltbewußt und Kosteneffizient


„Erneuerbare Energien“ sind Energiequellen und Energieträger, die nach menschlichen Zeitbegriffen unerschöpflich sind. Dazu gehören Sonnenstrahlen, Umweltwärme, Erdwärme, Pelletsheizung, Biomasse, Biogas, Gezeitenenergie, Wasserkraft und Windenergie. Im Unterschied dazu werden die „erschöpflichen“ Energien, wie Kohle, Erdöl und Erdgas, in erdgeschichtlich betrachtet wenigen Augenblicken verbraucht. Hinzu kommen die Risiken für Umwelt und Klima (Treibhauseffekt).

Neues Gesetz fördert erneuerbare Energien

Schon seit 1991 förderte das „Stromeinspeisungsgesetz“ die Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien. Die Betreiber der Stromnetze wurden durch dieses Gesetz erstmals verpflichtet, aus Sonnen- und Windenergie sowie aus Wasserkraft und Biomasse erzeugten Strom in ihr Netz aufzunehmen und zu bestimmten Mindestsätzen zu vergüten. Am 1. April 2000 wurde es abgelöst durch das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ – kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EEG gibt noch stärkere Anreize, in die regenerativen Energien zu investieren.

Weitere Informationen:

Förderdatenbank: Die Förderdatenbank des Bundes
BAFA: Förderrichtlinien zum Marktanreizprogramm

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